Vorab: Oftmals behalten sich Online-Händler die Annahme einer Kundenbestellung in ihren AGBs vor. Nicht selten sehen diese dabei Fristen von fünf Tagen vor. Der Zweck dürfte regelmäßig in eine Überprüfung der eigenen Lagerbestände im Hinblick auf die Verfügbarkeit des gewünschten Produktes liegen.
In einer entsprechenden Klausel sah das Landgericht Hamburg einen Verstoss gegen die gesetzlichen Bestimmungen, zumal es dem Kunden bei einer Onlinebestellung nicht zugemutete werden kann einen so langen Zeitraum auf eine Bestätigung des Händlers zu warten. Zumutbar und sachgerecht ist dem Gericht zufolge eine Frist von maximal zwei Tagen.